Kritiker warnen seit langem davor, dass die Änderungen des Pandemievertrags und der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bei einem von ihr ausgerufenen «Gesundheitsnotfall» mehr Macht über die Bürger des Planeten einräumen wird. Kürzlich hat der US-Journalist James Roguski auf weitere Gefahren für die Freiheit der Menschen hingewiesen, die mehr als ein Jahr geheimgehalten wurden.
Sollten die IGV-Änderungen im Mai unterzeichnet werden, könnten Staaten und Länder internationalen Reisenden ein invasives Test-, Impf- und Quarantäneregime auferlegen. In diversen Interviews erklärte Roguski, dass dies weniger ein Angriff auf die nationale Souveränität als vielmehr ein «gefährlicher Ausbau nationaler Souveränität» sei (hier und hier).
Denn die meisten Staaten, darunter auch die USA, hätten bereits verschiedene Gesetze erlassen, um diese invasiven Befugnisse bei ihren eigenen Bürgern durchsetzen zu können. Durch die Änderungen der IGV könnten sie dieselben Test- und Quarantänebefugnisse künftig auch ausländischen Staatsangehörigen auferlegen, die legal als Touristen, Geschäftsreisende oder aus anderen Gründen in ihr Territorium einreisen wollten.
Auch ein Austritt aus der WHO sei keine wirkliche Lösung für diese Machtübernahme, warnte Roguski: «Wenn nicht jede Nation aus der WHO austritt, gelten diese Regeln weiterhin.» Das liege daran, dass man die Durchsetzungsbefugnisse den Nationen übertrage, nicht um sie auf ihre eigenen Bürger anzuwenden, sondern auch auf die Bürger jedes anderen Landes.
Zu den vorgeschlagenen Änderungen gehört laut Roguski auch, dass Beförderungsunternehmen wie Betreiber von Flugzeugen, Zügen, U-Bahnen, Kreuzfahrtschiffen oder Bussen Gesundheitsmassnahmen einhalten müssen, «die je nach Bedarf Isolierung und Quarantäne umfassen können».
Gleiches gelte für das Betreten und Verlassen des Verkehrsmittels, wodurch man Passagiere zu einem PCR-Test oder einem Impfnachweis gegen die jeweilige Krankheit nötigen könne, die man sich ausdenke. Man nehme sowohl öffentliche als auch private Unternehmen in die Pflicht.
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