Die «Criminal Justice (Incitement to Violence or Hatred and Hate Offences) Bill 2022» befindet sich derzeit in der dritten Stufe des Gesetzgebungsprozesses im irischen Senat. Die Kritik an dem Gesetz, vorgebracht zum Beispiel von der Organisation Free Speech Ireland, bezieht sich sowohl auf die vorgesehenen Massnahmen, die vagen Definitionen der Tatbestände und die potenzielle Nutzung des Gesetzes zur Verfolgung von Minderheitsmeinungen in Irland. Sorgen werden insbesondere hinsichtlich unklarer Formulierungen des Gesetzes geäussert, die als Einschränkung der Meinungsfreiheit interpretiert werden können.
Kritiker befürchten, dass die vagen Formulierungen des Gesetzes, insbesondere in Abschnitt 7, nicht nur Personen für ihre eigenen Aussagen kriminalisiert, sondern die Haftung auch auf das Teilen von Inhalten in sozialen Medien ausdehnt. Die subjektiven Kriterien in verschiedenen Abschnitten könnten zu ebensolchen Urteilen führen und Menschen dazu veranlassen, sich selbst zu zensieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Die Abschnitte 8 und 13 werden von Free Speech Ireland als fehlerhaft angesehen, da sie möglicherweise historische oder kulturelle Unterschiede nicht berücksichtigen und Individuen für das Teilen von Inhalten bestrafen könnten, die nicht mit aktuellen gesellschaftlichen Normen übereinstimmen. Der Mangel an klaren Schutzbestimmungen für die Meinungsfreiheit, wie in Abschnitt 11, sowie die Ausdehnung der Haftung auf Manager und Führungskräfte in Abschnitt 13, werden als bedenklich betrachtet.
Free Speech Ireland empfiehlt dem Gesetzgeber, diese Vorlage in ihrer aktuellen From abzulehnen und lancierte eine entsprechende Petition.
Justizministerin Helen McEntee betonte hingegen in der Irish Times, dass die Gesetzgebung vorsätzliche oder rücksichtslose Kommunikation oder Verhaltensweisen unter Strafe stellen werde, die geeignet seien, zu Gewalt oder Hass gegen Menschen mit einem «geschützten Merkmal» anzustiften, was immer das bedeutet. Die vorgeschlagene Gesetzgebung zu «Hassverbrechen» werde es den Menschen weiterhin ermöglichen, ihre persönlichen Ansichten zu äussern, selbst wenn andere diese Ansichten als «beleidigend» empfänden oder sie ihnen «Unbehagen» bereiteten, so die Justizministerin.
In ihrer Rede auf der Nationalen Integrationskonferenz des Immigrant Council of Ireland sagte Helen McEntee, es gebe den «falschen Glauben, dass beleidigende Äusserungen kriminalisiert würden», wenn der Gesetzesentwurf (...) eingeführt werde. Einige haben fälschlicherweise behauptet, es gebe erheblichen Widerstand gegen die Gesetzgebung, weil sie glauben, dass beleidigende Äusserungen kriminalisiert werden, obwohl dies nicht der Fall ist».
Sie fügte hinzu, dass der Schutz der freien Meinungsäusserung «ausdrücklich im Gesetzentwurf vorgesehen» sei. Menschen würden weiterhin in der Lage sein, Kommentare zu äussern, die «beleidigend» seien oder «andere in Verlegenheit bringen». Allerdings dürfen sie «nicht zu Hass oder Gewalt gegen andere aufstacheln». Es dürfte aber für die Gerichte schwierig werden, die Grenze zwischen «beleidigend» und «zu Hass oder Gewalt gegen andere aufstachelnd» zu ziehen.
In der Vergangenheit haben die irischen Stimmbürger entschieden, der Meinungsäusserungsfreiheit Priorität einzuräumen. Am 26. Oktober 2018 fand in der Republik ein Referendum über die Abschaffung der Verfassungsbestimmung zur Blasphemie statt. Die Abstimmung resultierte in einer klaren Mehrheit von 64,85 Prozent, die sich für die Streichung der Blasphemie-Bestimmungen aussprach. Daraufhin wurde die Verfassung neu formuliert, um nur noch die Veröffentlichung oder Äusserung von «aufrührerischen oder anstössigen Inhalten» als strafbar zu erklären.
Es ist in der Tat unklar, warum das nicht genügt und wo die Gründe dafür liegen, zusätzliche, vage Straftatbestände zu schaffen, deren Missbrauchsgefahr offensichtlich ist.