Am 21. April 2024 hat der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eine Beschwerde gegen die Verurteilung von Pfarrer Lothar Mack abgewiesen. Darüber informiert Rechtsanwalt Ralf Ludwig, der diese Klage beim EGMR eingereicht hatte, in einer Pressemitteilung.
Der Hintergrund: Mitten in der düsteren «Pandemie»-Epoche, als vermeintlich demokratische Regierungen die Grundrechte der Menschen beliebig außer Kraft setzten, hatte Lothar Mack im April 2021 im badischen Rastatt einen Spontan-Gottesdienst abgehalten. Eine geplante Demonstration über «Kinder und Corona» war kurzfristig verboten worden, aber Mack sah es damals als «seinen seelsorgischen Auftrag» an, dennoch zu den Menschen zu sprechen.
Screenshot: Demoplakat vom April 2021
Doch die Behörden witterten darin einen Verstoß gegen die geltenden Corona-Regeln, Anzeige wurde erstattet. Vom Amtsgericht Rastatt wurde der Pfarrer später zu einem Bußgeld von 1500 Euro verurteilt.
Mack, der das Recht auf freie Religionsausübung verletzt sah und weiterhin sieht, startete den steinigen Weg durch die juristischen Instanzen. Bei seinem Kampf «David gegen Goliath» wurde er beim Amtsgericht Rastatt und beim Oberlandesgericht Karlsruhe von Anwalt Dirk Sattelmaier unterstützt. Die Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht und EGMR reichte Ralf Ludwig ein. Doch in keiner dieser Instanzen wurde das Recht auf freie Religionsausübung gegen den ins Feld geführten Gesundheitsschutz überhaupt abgewogen.
Auch der als Einzelrichter fungierende Vertreter Liechtensteins am EGMR, Carlo Ranzoni, geht davon aus, dass durch die Sanktionierung Macks kein Menschenrecht verletzt wurde. Ludwig hofft allerdings darauf, dass der Themenkomplex rund um die Rechtswidrigkeit von Corona-Maßnahmen trotz der aktuellen Zurückweisung möglicherweise in einem anderen Verfahren erneut auf die Agenda des EGMR kommen könnte. Denn im Jahr 2022 wurden dort rund 42.000 Beschwerden eingereicht.
Dass davon etwa 95 Prozent als unzulässig abgelehnt wurden, werfe ein Schlaglicht auf die komplexen Mechanismen und strengen Zulässigkeitskriterien des Gerichts, so Ludwig. Beim Zugang zur Rechtsprechung auf europäischer Ebene müssten die Beschwerdeführer viele Herausforderungen bewältigen. Der Gerichtshof, der aus 46 Richtern – je einem aus jedem Mitgliedsland des Europarats – besteht, werde beispielsweise durch die nationale Brille der jeweiligen Länder beeinflusst, die die Richter nominieren.
«Der Fall Mack verdeutlicht, dass Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und dem EGMR oft unvorhersehbar sind und einem Lotteriespiel ähneln können. Gerade bei geringfügigeren Anklagen wie einem ‹kleinen Bußgeld› stehen die Chancen, angehört zu werden, von Anfang an niedrig. Dies führt zu der kritischen Fragestellung, inwiefern der Gerichtshof die Einhaltung der Menschenrechte auch im Einzelfall gewährleisten kann», kritisiert Ludwig.
Offensichtlich konzentriere sich der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte darauf, nur schwerwiegende Verstöße zu ahnden und eine nur allgemeine Beachtung der Menschenrechte sicherzustellen. Die Entscheidung im Fall Mack unterstreiche die Notwendigkeit, politische Rahmenbedingungen zu schaffen, die derartige Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger künftig verhindern.
Mack erklärt gegenüber Transition News:
«Sie haben sich ein unliebsames Thema und Gebiet pseudogalant vom Hals gehalten. Religion und Glaube sind offenbar in die ‹private Spiritualität› zu verbannen, wo sie nach außen hin nicht stören. Der Zeitgeist bläst, wo man ihn anfacht; der Heilige Geist hingegen ‹weht, wo er will›, sagt Jesus (Johannes 3). Der Zeitgeist ist immer im Dienst der Macht, der Heilige Geist im Dienst des Lebens. Wer durchweht unsere Kirchen? Diese weitergehende Frage stellt sich hier ebenfalls.»
Unglücklicherweise sei kein Denken geweiht, solange es nicht Tendenzen widerstehe, denn die Wahrheit sei etwas Größeres als das, womit sich die meisten Menschen zufriedengäben, zitiert Mack den Rechtshistoriker und Kulturphilosophen Eugen Rosenstock.
Auch dem EGMR fehle das, was man im Journalismus wohl die gute Distanz nenne. Die Richter würden sich als Schmiermittel des Systems verstehen und leisteten damit denselben Dienst wie die Kirchen, meint Mack:
«Sie verzichten auf eine eigene Stimme und verschleudern das Vorrecht, das ihre jeweiligen Instanzen hätten, nämlich freies Gegenüber zur Macht zu sein und zu Recht und Verantwortung zu rufen.»
Enttäuschend sei natürlich gewesen, dass er diese Geschichte als «privaten Kampf» hätte durchziehen müssen, bemängelt Mack. Keine Kirche oder auch nur Widerstandsgruppe habe sich in irgendeiner Weise beteiligt. Den einen sei das Anliegen wohl zu weltlich gewesen, den anderen zu fromm. Das sei schade, aber es sei nötig gewesen, dranzubleiben bis zu dieser Selbstoffenbarung.
Für Ludwig und Mack bleibt es trotz des Urteils «essentiell», weiterhin den Rechtsweg zu beschreiten, da man nicht ausschließen könne, dass einzelne Richter mit fortschreitender Aufklärung den Mut finden könnten, sich gegen das vorherrschende Corona-Narrativ zu stellen und unabhängig Recht zu sprechen. Sie wollen auch auf politischer Ebene weitermachen und würden zu gegebener Zeit wieder von sich hören lassen.
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