Der Bundestag hat die pandemische Lage von nationaler Tragweite aufgehoben.
Quelle_Drucksache 19/20046
Der Bundestag hat gleichzeitig das Rechtsverordnungsweitergeltungsgesetz vorgelegt, das es der Bundesregierung ermöglicht, alle Massnahmen bis zum 31 März 2022 weiter gelten zu lassen und diese am 16.6.2020 beschlossen
Dies ermöglicht der Entwurf eines Gesetzes zur Weitergeltung von Rechtsverordnungen und Anordnungen aus der epidemischen Lage von nationaler Tragweite angesichts der Covid-19-Pandemie.
Quelle_Drucksache 19/20042